AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weber & Ruff Vermietung KLG (Kollektivgesellschaft)

 

 

Im Folgenden ist mit der Mieter jeweils der Mieter, die Mieterin oder die Mieter gemeint.

Im Folgenden ist mit der Vermieter jeweils Weber & Ruff Vermietung KLG gemeint.

 

  • Allgemeines

Der Mieter geht mit der Onlinebuchung und der anschliessenden Bestätigung einen verbindlichen Vertrag mit dem Vermieter ein. Die AGB werden bei der Buchung zwingend bestätigt. Der Mieter ist verpflichtet, die angeforderten Kopien von Pass/ID/Ausländerausweis und Führerausweis einzureichen. Werden diese Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, ist es dem Vermieter gestattet, die Buchung zu stornieren.

Das Fahrzeug kann nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vermietet werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes zu führen.

Es ist verboten im Fahrzeug zu rauchen.

 

  • Fahrzeugnutzung

Das Mietfahrzeug darf ausschliesslich für das Transportieren von Waren oder das Ziehen von Anhängern genutzt werden. Es dürfen keine Personen und Tiere im Laderaum transportiert werden.

Folgende Nutzung ist untersagt:

  • Lernfahrten
  • Schleuderkurse
  • Zu Veranstaltungen (z.B. als Imbisswagen, Eventwagen)
  • Als Werbemittel
  • Beförderung von explosiver Ladung oder von Gefahrengüter
  • Fahrten auf nicht öffentlichen oder unbefestigten Strassen
  • Kundgebungen und Demonstrationen
  • Fahrten im überladenen Zustand
  • Weitervermietung
  • Fahrten ins Ausland (ausser Fürstentum Liechtenstein)
  • Abholung

Die Abholung kann kontaktlos oder mit persönlichem Kontakt erfolgen. Bei ersterem gilt das bei der Abholung im Fahrzeug bereitgestellte Vertragspapier, welches den Zustand des Fahrzeuges abbildet. Dieses muss vor Fahrtbeginn auf Richtigkeit geprüft und unterzeichnet werden. Bei Nichtunterzeichnung gilt der Zustand des Fahrzeuges, welcher auf dem Vertrag abgebildet ist, ebenfalls als akzeptiert. Bei Unstimmigkeiten, müssen diese fotografisch festgehalten und mit dem Uploadlink mittels QR Code auf dem Vertragspapier oder per Email übermittelt werden. Der Zeitstempel des Uploades muss vor Fahrtbeginn sein. Uploads nach Fahrtbeginn werden nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitstempel des Fahrtenschreibers. Alle Transporthilfen müssen auf Vollständigkeit und Zustand geprüft werden.

Das Fahrzeug befindet sich bei Abholung in einem sauberen, einwandfreien Zustand.

  • Rückgabe

Das Fahrzeug muss in einem sauberen, einwandfreien Zustand zurückgebracht werden. Verschmutzungen müssen gereinigt werden. Der Laderaum muss gewischt sein.

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgebracht und ist dadurch eine Nachfolgevermietung unmöglich, können die Kosten, die dem Nachmieter entstehen, dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

  • Tracking

Dem Vermieter ist es gestattet, jederzeit ein Tracking des Fahrzeuges durchzuführen.

  • Transporthilfen

Die Transporthilfen werden bei erfolgter Buchung kostenlos zur Verfügung und Nutzung bereitgestellt. Bei Ausfall einer Transporthilfe ist der Vermieter nicht gezwungen, unverzüglich Ersatz zu beschaffen.

Werden Transporthilfen unsachgemäss verwendet, und dabei beschädigt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. 

Die Transporthilfen werden in funktionstüchtigem Zustand bereitgestellt. Auffälligkeiten oder Schäden müssen mittels Fotos festgehalten und per Uploads dem Vermieter vor der Fahrt übermittelt werden. Es gilt der Zeitstempel des Fahrtenschreibers.

 

  • Schäden

Gebrauchsspuren, Schäden oder Bagatellschäden im Laderaum, Innenraum und am Fahrzeug müssen nach der Rückgabe gemeldet und mit dem Vermieter besprochen werden.

  • Treibstoff

Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Das Fahrzeug ist bei Abholung vollgetankt und muss bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Das Fahrzeug muss mit Diesel getankt werden. Vollgetankt bedeutet, dass die Zapfsäule den Tankvorgang beendet hat.

Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der Liter zu einem Preis von CHF 2.50 in Rechnung gestellt.

 

  •  Versicherung

Das Fahrzeug ist durch den Vermieter Vollkaskoversichert. Der Mieter träg einen Selbstbehalt von CHF 1'500.- für Haftpflicht, Teilkasko und Kaskoschäden. 

  • Pannen / Unfall

Das Fahrzeug ist durch den Vermieter Pannenversichert. Bei Pannen wenden Sie sich an die Hotline der AXA Versicherung (0800 809 809). Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Kosten, welche durch eine Weiterreise oder einen Weitertransport ohne das Mietfahrzeug entstehen. Bei Fehlermeldungen im Bordsystem muss das Fahrzeug unverzüglich angehalten und mit dem Vermieter (079 508 18 89) Kontakt aufgenommen werden.

Nach einem Unfall ist zwingend die Polizei und der Vermieter (079 508 18 89) zu benachrichtigen. Ein Polizeirapport muss in jedem Fall erstellt werden.

Ist der Vermieter telefonisch nicht erreichbar, muss ihm unbedingt eine Nachricht (Sprache oder Text) hinterlassen werden.

Liegt weder eine Schadensmeldung noch ein Polizeirapport vor, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter, welcher das Fahrzeug zuletzt genutzt hat, als Schadensverursacher zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Zu diesem Zweck kann der Vermieter auf das elektronische Tracking zurückgreifen. Der Gegenbeweis liegt dem Mieter offen.

Wird bei einem Unfall Alkohol oder Drogenkonsum festgestellt und die Versicherung nimmt Regress, so wird die komplette Schadensumme dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Bussen

Der Vermieter übernimmt keine Bussen, diese müssen ausschliesslich vom Mieter bezahlt werden. Bussgeldbescheide oder Strafanzeigen, welche nach der Mietdauer beim Vermieter eingehen, werden an die Mieter weitergeleitet.

  • Kosten durch unsachgemässe Nutzung

Unsachgemässe Verwendung des Fahrzeuges (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, überdurchschnittlicher Kupplungsverschleiss, Falschbetankung, mechanische Schäden am Fahrzeug oder Aufbau usw.) und die dadurch entstehenden Kosten sind nicht versichert und werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

  • Haftung

Der Vermieter kann nicht für Folgeschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die durch die Benutzung des Fahrzeuges entstanden sind.

  • Unterhalt / Reparaturen

Der Mieter muss die Niveaustände beim Motorenöl und Kühlwasser sowie den Reifendruck regelmässig überprüfen. Mängel, welche vom Mieter nicht selbst behoben werden können, müssen umgehend dem Vermieter gemeldet werden.

  • Führerausweis

Für das Führen des Fahrzeuges ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Führerausweis Kat. B erforderlich. Für die Benützung der Anhängerkupplung gelten die Bestimmungen für das Führen eines Anhängers gemäss STVA.

  • Vertragsauflösung

Der Mietvertrag kann bis 72 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierungen von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn kann eine Unkostenentschädigung von CHF 50.- in Rechnung gestellt werden. Bei Stornierungen von weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen, kann der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden.

 

  • Schlüsselkasten

Der Schlüsselkasten dient einzig zur Abholung und Rückgabe des Fahrzeugschlüssels. Jegliche Manipulation, Änderung des Codes oder ähnliches ist verboten. Folgekosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

 

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.

 

 

 

 

 Gültig ab 22. März 2023